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Anträge vor Neudurchführung der HV

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/237ÖJZ 2025, 760 - 761 Heft 12 v. 20.8.2025

§ 281 Abs 1 Z 4 StPO (§ 238 Abs 3 erster Satz, § 276a StPO)

Voraussetzung einer erfolgversprechenden Rüge aus Z 4 ist ein Antrag durch den Bf in der der UFällung unmittelbar vorangehenden HV.

15 Os 25/25b

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