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Gewährleistungsverzicht bei verborgenen Mängeln

RechtsprechungJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/174ÖJZ 2025, 556 - 557 Heft 9 v. 6.6.2025

§§ 929, 1304 ABGB

Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 9 KSchG ist ein vertraglicher Verzicht auf Gewährleistungsansprüche nach § 929 ABGB auch wegen verborgener Mängel zulässig. Dies aber nur dann, wenn der Verkäufer dem Käufer die Fahrbereitschaft des Gebrauchtwagens - und damit seine Verkehrs- und Betriebssicherheit - nicht (ausdrücklich oder schlüssig) zugesichert hat.

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