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Polizeiliche Gewaltanwendung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/167ÖJZ 2025, 499 - 502 Heft 8 v. 13.5.2025

§ 8 StGB (§§ 5, 93 Abs 1, §§ 170 f StPO; §§ 4 ff, 9 WaffenGG)

Bei irrtümlicher Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts nach § 8 StGB - auch bei einem Irrtum über die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eines Zwangsmittels - kommt nur eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für fahrlässiges Handeln in Betracht.

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