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Fehlende Verteidigerunterschrift

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/163ÖJZ 2025, 493 - 494 Heft 8 v. 13.5.2025

§ 363b Abs 2 Z 1 StPO (§ 285a Z 3 StPO)

Bei Fehlen einer Verteidigerunterschrift sieht das Gesetz kein Verbesserungsverfahren vor. Demzufolge kann weder das angesprochene Formgebrechen saniert werden noch ist die (formgerechte) Einbringung eines weiteren Erneuerungsantrags in derselben Sache zulässig.

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