§ 43 ABGB
Eine Parodie/Satire setzt voraus, dass der Leser, Hörer oder Betrachter erkennt, dass sie der Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Parodisten entspringt.
4 Ob 192/24z
§ 43 ABGB
Eine Parodie/Satire setzt voraus, dass der Leser, Hörer oder Betrachter erkennt, dass sie der Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Parodisten entspringt.
4 Ob 192/24z