Unzulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens: Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern, die keine Übereinkunft iSd Art 43 RL 2014/25/EU (SektorenvergabeRL) geschlossen haben, können sich nicht auf das Recht auf eine nicht ungünstigere Behandlung berufen.
C-652/22Kolin Inşaat Turizm Sanayi ve Ticaret