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Recht auf unentgeltliche Übermittlung der Krankengeschichte

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/149ÖJZ 2025, 470 - 472 Heft 8 v. 13.5.2025

§ 17a Abs 2 lit g WrKAG; Art 12 Abs 5, Art 15 Abs 1 und 3, Art 23 Abs 1 lit e DSGVO

Da das Recht auf Zurverfügungstellung einer kostenlosen Erstkopie der Krankengeschichte durch § 17a Abs 2 lit g WrKAG in einer nach Art 23 DSGVO unverhältnismäßigen und daher unzulässigen Weise eingeschränkt wird, hat die in dieser Bestimmung angeordnete Kostenersatzpflicht als der DSGVO entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu bleiben.

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