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Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen der StPO betreffend die Sicherstellung von beweglichen Gegenständen und Datenträgern ("Handysicherung")

ÖJZ aktuellAufsatzKurt KirchbacherÖJZ 2024/9ÖJZ 2024, 67 Heft 2 v. 24.1.2024

Der VfGH hob mit Erk vom 14. 12. 2023, G 352/2021 (kundgemacht mit BGBl I 2023/165), § 110 Abs 1 Z 1 und Abs 4 sowie § 111 Abs 2 StPO als verfassungswidrig auf. Die Aufhebung tritt dem Erk zufolge mit Ablauf des 31.

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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