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Kostenersatzanspruch und Rechtswegzulässigkeit

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/87ÖJZ 2024, 295 - 296 Heft 5 v. 14.3.2024

§§ 40 ff ZPO

Die öffentlich-rechtliche Natur des Kostenersatzanspruchs steht der selbständigen Geltendmachung im Klageweg entgegen; vielmehr sind diese Kosten akzessorisch zum Anspruch und damit mit diesem in der Hauptsache geltend zu machen.

7 Ob 126/23i

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