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Rechtsweg für Ersatzansprüche nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz nicht zulässig

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/73ÖJZ 2024, 249 Heft 4 v. 27.2.2024

§ 1 JN; § 24 WMG

Für das Begehren der Verlassenschaft, gegenüber der beklagten Gebietskörperschaft festzustellen, dass die von ihr im Verlassenschaftsverfahren angemeldete und auf § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) gestützte Forderung nicht zu Recht bestehe, ist der Rechtsweg unzulässig.

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