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Titulierte Anweisung im Kaufvertrag

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/71ÖJZ 2024, 245 - 246 Heft 4 v. 27.2.2024

§ 1400 ABGB

Eine Anweisung besteht in einer doppelten Ermächtigung des Anweisungsempfängers zur Empfangnahme der Leistung und des Angewiesenen zur Erbringung einer Leistung im eigenen Namen aus eigenem Vermögen für Rechnung des Anweisenden. Dieser doppelten Ermächtigung entsprechen auch zwei Leistungsakte: Der Angewiesene erbringt mit der Zahlung eine Leistung an den Anweisenden und dieser leistet gleichzeitig an den Anweisungsempfänger.

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