§ 74 Abs 1 Z 5 StGB
Ob der Hinweis auf drohende Heimunterbringung Drohung oder Warnung war, bestimmt sich nach den Feststellungen zu dessen Bedeutungsinhalt.
11 Os 133/23b
§ 74 Abs 1 Z 5 StGB
Ob der Hinweis auf drohende Heimunterbringung Drohung oder Warnung war, bestimmt sich nach den Feststellungen zu dessen Bedeutungsinhalt.
11 Os 133/23b