§ 2 AnfO
Das Wissen des Treugebers über seine eigene Benachteiligungsabsicht an die zum Zweck der Treuhand eigens gegründete GmbH (Anfechtungsgegnerin) bzw deren Geschäftsführer (als "uninformiertes Werkzeug") ist zuzurechnen.
17 Ob 24/23p
§ 2 AnfO
Das Wissen des Treugebers über seine eigene Benachteiligungsabsicht an die zum Zweck der Treuhand eigens gegründete GmbH (Anfechtungsgegnerin) bzw deren Geschäftsführer (als "uninformiertes Werkzeug") ist zuzurechnen.
17 Ob 24/23p