Die Frage, ob insb westliche Gesellschaften für Menschenrechtsverletzungen ihrer ausländischen Tochtergesellschaften oder Zulieferer haften (sollen), beschäftigt die rechtswissenschaftliche Diskussion schon seit Jahren. Nachdem bereits einige nationale Gesetzgeber tätig wurden, liegt mit der LieferkettenRL nun auch eine europäische Regelung vor. Sie normiert haftungsbewehrte rechtsträgerübergreifende Sorgfaltspflichten und sichert die Haftung auch aus kollisionsrechtlicher Sicht ab. Damit gibt die LieferkettenRL den Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen das Werkzeug an die Hand, um gegen die erfassten Gesellschaften schadenersatzrechtlich vorzugehen.