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Strafschärfung bei Rückfall

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/295ÖJZ 2023, 997 Heft 16 v. 5.12.2023

§ 39 Abs 1 StGB (§ 71 StGB)

Die Frage des Vorliegens gleicher schädlicher Neigung ist - insb bei Verschiedenheit der von in Rede stehenden Tatbeständen geschützten Rechtsgüter (vgl dazu RIS-Justiz RS0112567; Tipold in WK2 FPG § 114 Rz 5) - anhand einer kriminologischen Beurteilung des im Einzelfall gezeigten Verhaltens und dabei zum Ausdruck kommender (verwerflicher) Beweggründe und Charaktermängel zu prüfen (RIS-Justiz RS0092151).

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