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Sachverhaltsklärung bei angeblicher Tatprovokation

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/291ÖJZ 2023, 991 Heft 16 v. 5.12.2023

§ 133 Abs 5 StPO (Art 6 Abs 1 MRK; § 5 Abs 3, § 191 Abs 2 StPO)

Der Einwand unzulässiger Tatprovokation belastet die staatlichen Beh mit dem Beweis des Gegenteils nach der Rsp des EGMR, wenn die Behauptungen des Angekl nicht völlig unwahrscheinlich sind.

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