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Wahl einer unrichtigen Entscheidungsform: Anfechtbarkeit richtet sich nach der objektiv richtigen Entscheidungsform

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2023/290ÖJZ 2023, 989 - 990 Heft 16 v. 5.12.2023

§§ 390, 425, 519 Abs 1 Z 1 ZPO

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