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Verfolgungsschaden eines Polizisten

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/46ÖJZ 2022, 389 - 391 Heft 7 v. 28.3.2022

§ 1295 ABGB

Wenn durch das Fluchtverhalten der einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtigen Person für ein nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Verfolgung berechtigtes und uU dazu verpflichtetes Organ eine erhöhte, vermeidbare Gefahrenlage geschaffen wird, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht, ist (als Ergebnis einer Interessenabwägung) von einem rechtswidrigen Verhalten auszugehen.

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