Im Sicherungsverfahren bildet die Verletzung des rechtlichen Gehörs iSd Art 6 EMRK keinen Nichtigkeitsgrund, sondern einen rügepflichtigen Verfahrensmangel.
6 Ob 145/21y
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Im Sicherungsverfahren bildet die Verletzung des rechtlichen Gehörs iSd Art 6 EMRK keinen Nichtigkeitsgrund, sondern einen rügepflichtigen Verfahrensmangel.
6 Ob 145/21y
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.