Von einer privaten Facebook-Gruppe, in der die Veröffentlichung eines Lichtbildes kein öffentliches Zugänglichmachen begründet, kann nur dann gesprochen werden, wenn ein persönliches Verbindungsmerkmal zwischen den Gruppenmitgliedern iS eines besonderen Interesses oder eines besonderen Zwecks von vornherein vorgegeben ist. Eine solche ausreichende Verbindung wird umso unwahrscheinlicher, je mehr Personen einer Gruppe angehören. Ein öffentliches Zugänglichmachen liegt nur bei Überschreiten einer gewissen Personenanzahl und dem Fehlen eines besonderen Verbindungsmerkmals vor.