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Familienzeitbonus (FZB) für Väter: Antrag muss rechtzeitig beim SVTr einlangen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2020/30ÖJZ 2020, 187 - 188 Heft 4 v. 6.2.2020

Die Frist des § 3 Abs 3 Satz 2 FamZeitbG (wonach der Antrag bei sonstigem Anspruchsverlust spätestens binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden muss) ist eine materiell-rechtliche Frist, sodass es zu ihrer Wahrung auf das Einlangen des Antrags beim Krankenversicherungsträger ankommt.

10 Ob S 125/19h

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