Mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770 und der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 wurde ein neues europäisches Verbraucher-Gewährleistungsrecht geschaffen, das nach seiner Umsetzung in den Mitgliedstaaten ab dem Beginn des Jahres 2022 die wesentlichen Leitlinien für die Handhabung von Gewährleistungsfällen vorgeben wird. Dieses neue Regime wirft zahlreiche Fragen auf und ist in etlichen Punkten interpretationsbedürftig. In ihrem Beitrag in ÖJZ 2019, 1041 haben die beiden AutorInnen die Grundelemente der Gewährleistung - Vertragskonformität, Fristen, Geltendmachung - in den Blick genommen. Der nachfolgende Beitrag setzt sich nun vor allem mit Fragen der Beweislast und mit dem Abhilfensystem auseinander.