Versichern beruhigt, kostet aber und Prämien belasten auch Insolvenzmassen. Aber Schadensereignisse können auch Insolvenzmassen treffen, denkt man nur an Wasser- oder Brandschäden oder Einbrüche in Lagerräume. Im Haftpflichtbereich ist an Ansprüche Geschädigter zu denken, die sich gegen die Insolvenzmasse richten. Deckungen durch Versicherungen sollen für diese Risiken Vorsorge bilden. Mangelnde Vorsorge im Versicherungsbereich kann auch für den Insolvenzverwalter selbst haftungsbegründend sein (§ 81 Abs 3 IO). Der vorliegende Beitrag widmet sich den Nahtstellen zwischen Versicherungsvertragsrecht, Insolvenzrecht und Schadenersatzrecht.