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Kostentragung außerhalb des Vollmachtsverhältnisses

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/121ÖJZ 2019, 832 - 835 Heft 18 v. 9.9.2019

§ 881 ABGB

Beinhaltet der Vertrag des nur von einer Partei beauftragten Vertragserrichters eine Klausel, mit der sich alle Vertragsparteien zur Kostentragung verpflichten, liegt ein Schuldbeitritt zugunsten des Vertragserrichters auch jener Vertragsparteien vor, die dem Vertragserrichter keine Vollmacht erteilt haben. Dies gilt aufgrund der Tatbestandswirkung auch dann, wenn der Vertrag in einem Urteil im Spruch festgestellt wird.

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