vorheriges Dokument
nächstes Dokument

objektive Schiedsfähigkeit

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7409Jus-Extra OGH-Z 2024, 33 Heft 439 v. 14.11.2024

§ 611 Abs 2 Z 7 ZPO

Das Fehlen der objektiven Schiedsfähigkeit ist als eigener Aufhebungsgrund geregelt. Fehlende objektive Schiedsfähigkeit des Anspruchs hindert somit nicht das Zustandekommen eines (wirksamen aber anfechtbaren) Schiedsspruchs.

OGH, 03.04.2024, 18 OCg 3/22y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte