Das Thema gesellschaftsvertraglicher Aufgriffsrechte im Insolvenzfall ist seit über 20 Jahren Dauerbrenner der rechtswissenschaftlichen Diskussion und zugleich Brandherd vieler Probleme der Praxis. Mit den E 6 Ob 64/20k und 6 Ob 86/21x hat der OGH zentrale Grundsatzfragen geklärt, indem er statutarische Aufgriffspreisrechte prinzipiell für insolvenzfest, regelmäßig mitvereinbarte Aufgriffspreisbeschränkungen aber nur unter strengen Voraussetzungen für zulässig erachtet. Wie diese Voraussetzungen im Detail zu verstehen sind, vor allem aber, wie sie praktisch umzusetzen sind, bereitet Kautelarjuristen und (Firmenbuch-)Gerichten freilich weiterhin Kopfzerbrechen. Dieser Beitrag unterzieht die Vorgaben der Judikatur einer näheren Analyse anhand ihrer Entwicklung, präsentiert zwei Varianten zulässiger Vertragsgestaltung mit konkreten Formulierungsvorschlägen und diskutiert abschließend noch Vor- und Nachteile eines Vorkaufsrechts als alternativer Gestaltungsmöglichkeit. (FN )