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Anwendbarkeit des BTVG setzt keine Unternehmereigenschaft voraus

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/201NZ 2023, 575 - 576 Heft 11 v. 4.12.2023

Werden im Rahmen eines Bauträgervertrags unbesichert Zahlungen geleistet, besteht ein Rückforderungsanspruch gem § 14 Abs 1 BTVG. Für die Anwendbarkeit des BTVG ist keine Unternehmereigenschaft des Bauträgers erforderlich.

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