§ 4 SchwerarbeitsV
Nachtdienste sind einheitlich als ein Arbeitstag zu werten und nicht im Hinblick auf den Datumswechsel als zwei Arbeitstage.
OGH, 22.02.2016, 10 ObS 118/15y
§ 4 SchwerarbeitsV
Nachtdienste sind einheitlich als ein Arbeitstag zu werten und nicht im Hinblick auf den Datumswechsel als zwei Arbeitstage.
OGH, 22.02.2016, 10 ObS 118/15y