https://elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105005/pm200803016001
Liberale Demokratien verstehen sich als Rechtsstaaten: es gilt das Primat der Verfassung mit ihren Grund- und Menschenrechten, von Recht und Gesetz. Doch um seine Rechte wahrnehmen zu können, muss man sie überhaupt erst einmal kennen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, gerade auch für abhängig Beschäftigte. Vor allem Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz regeln in Deutschland die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen. Im Alltag strukturiert das Recht die Arbeitsbeziehungen eher unsichtbar im Hintergrund; meist wird es erst im Konfliktfall, wenn vermeintlich oder tatsächlich Unrecht geschieht, zum Thema und Gegenstand von Auseinandersetzungen.