00 Allgemeines
Czech, Philipp, Verpflichtung zum Schutz vor ärztlicher Nachlässigkeit, Lopes de Sousa Fernandes gg. Portugal, Urteil vom 19.12.2017, Große Kammer, Bsw. Nr. 56.080/13 (NLMR 2018, 511).
Im Kontext behaupteter ärztlicher Nachlässigkeit beschränken sich die materiell-rechtlichen positiven Verpflichtungen der Staaten auf die Errichtung eines effektiven rechtlichen Rahmens, der Krankenhäuser dazu zwingt, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Lebens von Patienten zu ergreifen, und die Gewährleistung des effektiven Funktionierens dieses Rahmens. Die Verantwortlichkeit des Staates unter dem materiell-rechtlichen Aspekt von Art 2 EMRK in Bezug auf die Handlungen und Unterlassungen von Gesundheitsdienstleistern kann nur gegeben sein, wenn entweder das Leben eines einzelnen Patienten durch die Verweigerung des Zugangs zu lebensrettender Notversorgung wissentlich in Gefahr gebracht wird oder wenn eine strukturelle Fehlfunktion der Krankenhausdienste dazu führt, dass ein Patient des Zugangs zu lebensrettender Notversorgung beraubt wird, und die Behörden von diesem Risiko wussten oder wissen hätten müssen und es verabsäumen, die gebotenen Maßnahmen zu ergreifen.