10 Verfassungsrecht
V. Boehme-Neßler, Das Recht auf Vergessenwerden – Ein neues Internet-Grundrecht im Europäischen Recht (NVwZ 2014, 825).
Das Internet vergisst nichts. Der Autor untersucht, ob man es dennoch mit rechtlichen Mitteln zwingen kann, Inhalte zu vergessen. Mit dieser Frage hat sich der EuGH in seinem aktuellen Google-Urteil beschäftigt. Seine Entscheidung ist eindeutig: Ein Suchmaschinenbetreiber kann gezwungen werden, bestimmte personenbezogenen Daten nicht mehr anzuzeigen. Damit hat der EuGH die Basis für ein Grundrecht auf Vergessenwerden gelegt. Der Beitrag befasst sich mit diesem Grundrecht und fragt nach seinem Inhalt und seinen Auswirkungen auf die weitere Rechtsentwicklung.