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Leistungsverzeichnis („LV“)

PraktischesBau(rechts)lexikonMargit BammerZRB 2012, VII Heft 2 v. 1.7.2012

Ein Leistungsverzeichnis ist der wesentliche Bestandteil eines Einheitspreisvertrages. Die gesamte Bauleistung wird dabei in Form von Leistungselementen beschrieben. Die Quantität der einzelnen Leistungselemente („Menge“) wird in physikalischen Einheiten (Stk, m, m2, m3, h etc) angegeben und diese mit einem Preis (dem „Einheitspreis“) versehen. Die Beschreibung eines Leistungselements samt Menge, Einheitspreis und Positionspreis (als Produkt aus Menge und Einheitspreis) wird als „Position“ bezeichnet.

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