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KVStG § 21 Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4863/52/97 Heft 4863 v. 22.8.1997

( KVStG § 21 Abs 1 ) Auch Verpflichtungen zur Leistung aus Haftungsübernahmen stellen einen Teil des Entgelts dar, das der Bemessung von Börsenumsatzsteuer zugrunde zu legen ist.

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