vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KV-Gewerbeangestellte § 5 Abs. 10

ArbeitsrechtARD 4714/8/96 Heft 4714 v. 23.1.1996

(KV-Gewerbeangestellte § 5 Abs. 10) Nennt ein Kollektivvertrag keine Formvorschriften für die Geltendmachung der Überstundenentlohnung, reicht auch ein mündliches oder formloses schriftliches Begehren zur Wahrung der Frist grundsätzlich aus. Da die Berechnung der Frist aber am jeweiligen Tag der Überstundenleistung anknüpft, ist eine tageweise Aufschlüsselung der geltend gemachten Überstunden als Mindesterfordernis für eine fristwahrende Geltendmachung vorauszusetzen. ASG Wien 29 Cga 224/94 m v. 09.06.1995,rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte