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Kurzböck informiert

Kurzboeck informiertPVP 2012/25PVP 2012, 91 Heft 4 v. 25.4.2012

Arbeitnehmerkündigung oder einvernehmliche Auflösung?

1. Vorbemerkungen

Wird nach einer ausgesprochenen Kündigung der Kündigungstermin "verschoben", dann stellt sich in der Praxis die Frage, ob

lediglich die Kündigungsfrist einvernehmlich verändert (verkürzt bzw verlängert) oderdie Kündigung in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt wurde.

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