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Kurzböck informiert

Kurzboeck informiertPVP 2011/52PVP 2011, 171 Heft 7 v. 22.7.2011

20 Fragen aus der Praxis zum Ausbildungskostenrückersatz

Wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine Ausbildung des Arbeitnehmers trägt, so kann er diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückfordern. Im leserfreundlichen Frage-Antwort-Modus informiere ich Sie praxisbezogen über die wichtigsten Punkte , die Sie unbedingt kennen sollten.

Frage 1

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