Urlaubsaliquotierung bei Übergang von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung?
Die Kernaussage des EuGH 22. 4. 2010, C-486/08
Verringert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit, indem er von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wechselt, dann darf der während der Vollzeitbeschäftigung erworbene und zum Umstellungszeitpunkt noch nicht verbrauchte Urlaubsanspruch nicht gemindert, dh nicht aliquotiert werden.