§ 34 Abs 9 EStG - Die gegenständliche BMF-Info zur „Geltendmachung nachträglich erkannter Rechtswidrigkeiten von Bescheiden“ steht im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten durch die Finanzverwaltung (vgl Änderung der Rz 884d LStR 2002, ARD 6159/7/2011, und Aktualisierung der Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, ARD 6166/8/2011). Aus Anlass dieser Erlassänderung zeigt das BMF nun auf, welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten für die nachträgliche Geltendmachung von bisher nicht berücksichtigten Ausgaben (insb Verpflegungskosten, Bastelgeld, Aufwendungen für ein Ferienlager) bestehen.