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Kinderbetreuungsgeld, Gesetzeslücke.

5. OGH – Zivilsachen66.01 ASVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/6006Jus-Extra OGH-Z 2016, 26 Heft 364 v. 1.6.2016

§ 162 Abs 3 ASVG

Bei der Regelung des § 162 Abs 3 4. Satz ASVG liegt eine planwidrige Gesetzeslücke vor, die dadurch zu schließen ist, dass in § 162 Abs 3 4. Satz ASVG auch ein Verweis auf den die Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens betreffenden Abs 3a Z 3 hineinzulesen ist.

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