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Kinderbeistand.

5. OGH – Zivilsachen20.03 SachwalterschaftSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5842Jus-Extra OGH-Z 2015, 35 Heft 358 v. 1.10.2015

AußStrG § 2, AußStrG § 140a

Voraussetzung für die Bestellung eines Kinderbeistands ist gemäß § 104a Abs 1 Satz 1 AußStrG ein gerichtsanhängiges Obsorge oder Kontaktrechtsverfahren. Im Vorfeld und ohne ein solches Verfahren kommt die Bestellung eines Kinderbeistands auch „als vorläufige Maßnahme“ von vornherein nicht in Betracht.

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