Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Insolvenzrechts wurde Anfang März diesen Jahres vom Ministerrat beschlossen. Die geplanten Änderungen sollen mit 1. 7. 2010 in Kraft treten.
Neues Verfahren
Die Insolvenzrechtsreform 2010 schafft ein einheitliches Insolvenzverfahren, das sich hauptsächlich am bisherigen Konkursverfahren orientiert.