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Überprüfung der Betriebskostenabrechnung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/63immolex 2026, 132 Heft 4 v. 17.4.2026

Im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren darf nicht nur der bei der Schlichtungsstelle gestellte Antrag bei Gericht nicht mehr geändert werden, sondern auch eine Änderung oder Erweiterung des Vorbringens erst im Gerichtsverfahren ist unzulässig.

5 Ob 75/25b

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