Wird Altvermögen (am 31. 3. 2012 nicht mehr steuerverfangen gewesenes Grundstück) nach der Umwidmung von Bauerwartungsland in Bauland verkauft, erfolgt die pauschale ImmoESt-Berechnung nach der für Umwidmungsfälle vorgesehenen Berechnungsweise.
Wird Altvermögen (am 31. 3. 2012 nicht mehr steuerverfangen gewesenes Grundstück) nach der Umwidmung von Bauerwartungsland in Bauland verkauft, erfolgt die pauschale ImmoESt-Berechnung nach der für Umwidmungsfälle vorgesehenen Berechnungsweise.