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Vorwegzustimmung zu Änderungen an anderen Wohnungseigentumsobjekten

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2025/87immolex 2025, 212 - 213 Heft 6 v. 13.6.2025

Die Zustimmung anderer WEer zu Änderungen eines WE-Objekts kann auch schon vorweg, etwa auch im WE-Vertrag, erteilt werden. Eine solche Zustimmungserklärung kann auch mittels Vertrags an den Rechtsnachfolger des zugestimmt habenden WEers überbunden werden.

5 Ob 15/24b

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