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Zur Abgrenzung der in die Erhaltungspflicht des Vermieters fallenden Teile der Liegenschaft

MietrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2025/64immolex 2025, 161 - 162 Heft 5 v. 12.5.2025

Die Abgrenzung, ob eine Maßnahme iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG allgemeine Teile des Hauses betrifft, erfolgt zunächst in räumlicher Hinsicht. Zur weiteren Abgrenzung bedient sich die Rsp funktionaler Gesichtspunkte. Abzugrenzen von den allgemeinen Teilen sind die Gemeinschaftsanlagen nach § 3 Abs 2 Z 3 MRG.

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