"Change of Control"-Klauseln sind in Mietverträgen über Geschäftsimmobilien inzwischen zum Standard geworden. Sie sehen vor, dass der Vermieter bei Änderungen in den Kontroll- bzw Beteiligungsverhältnissen der Mietergesellschaft ein Kündigungsrecht oder zumindest ein Recht zur Anhebung des Mietzinses hat. Bislang ist offen, inwieweit solche Klauseln im Spannungsverhältnis mit den Bestimmungen des MRG wirksam vereinbart werden können. Vor dem Hintergrund des Fehlens von Lit und Rsp bietet der folgende Beitrag einen Überblick über Change-of-Control-Klauseln (im Folgenden kurz "CoC-Klauseln") sowie einen ersten Problemaufriss.