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Zur Verjährung des Anspruchs aus Betriebskostenabrechnung

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/5immolex 2025, 14 - 17 Heft 1 v. 10.1.2025

Für den Anspruch des Hauptmieters auf Betriebskostenabrechnung iSd § 21 Abs 3 Satz 2 MRG gilt die dreißigjährige Verjährungsfrist. Die analoge Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 34 Abs 1 WEG, § 5 Abs 4 KlGG und § 27 Abs 3 MRG scheidet mangels planwidriger Unvollständigkeit des MRG aus.

5 Ob 75/24a

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