Als erste wohnrechtliche Maßnahme der neuen Bundesregierung ist sehr kurzfristig in Gestalt eines 4. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (4. MILG (FN )) ein "Mietpreisstopp" im Jahr 2025 für mietrechtliche Kategoriebeträge, mietrechtliche Richtwerte sowie bestimmte WGG-Entgeltbestandteile (Grundmiete, Wiedervermietungsentgelt, SEBG-Entgelt, EVB) im Parlament beschlossen worden und auch bereits am 19. 3. 2025 in Kraft getreten.
Schlagwörter: