Sämtliche einer gebührenpflichtigen Eingabe beigefügten Schriftstücke, Unterlagen, Dokumente, Fotografien und dgl (hier eines Grundeigentümers im Verfahren betreffend Auftrag zur Entfernung eines Zauns) sind als gebührenpflichtige Beilagen erfasst, wenn sie in der Absicht überreicht werden, das Vorbringen der Eingabe zu stützen oder zu ergänzen, unabhängig davon, ob sich darauf Schriftzeichen befinden oder wiedergegeben sind.
Ra 2022/16/0006