Die Zahl der Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) steigt, jedoch nur mäßig. Einen der Gründe, warum BEG nur zurückhaltend gegründet werden, sieht die Lit darin, dass Großunternehmen keine Kontrolle an einer BEG ausüben dürfen. Es ist daher für Wirtschaftsakteure, wie bspw große Immobilienunternehmen, von Bedeutung, abzugrenzen, was unter den Begriff der "Kontrolle" fällt. Der Kontrollbegriff im ElWOG richtet sich gemäß den Erläuterungen zur RL 2009/72/EG nach dem Kontrollbegriff der Fusionskontrollverordnung. Nachdem in der Lit dazu aber noch keine tiefergehende Auseinandersetzung erfolgte, wird in diesem Beitrag der Kontrollbegriff iZm BEG in Form von Genossenschaften näher untersucht.